Bett+Bike-Unterkünfte

Bett+Bike © ADFC/April Agentur

Rückenwind für den Radtourismus

Die Corona-Krise hat die Tourismusbranche hart getroffen und verschaffte dem Radtourismus gleichzeitig Rückenwind. Der ADFC zieht Bilanz und feiert 25 Jahre Bett+Bike.

Das Jahr 2020 steht im Zeichen der Corona-Pandemie, die auch die Tourismusbranche hart getroffen hat. Während des Lockdowns ist der Radtourismus allein wegen des geltenden Übernachtungsverbots quasi zum Erliegen gekommen – er hat sich im Vergleich zu anderen Tourismusarten aber schneller wieder erholt, wie die Bett+Bike-Regionalmanagerin im ADFC-Landesverband Baden-Württemberg Maiken Resch feststellt. Viele Reisende verbrachten dieses Jahr den Urlaub in der Heimat und entdecken Aktivreisen mit dem Fahrrad für sich: „Der Trend zu Individualreisen und Bewegung an der frischen Luft und in der Natur hat dem Radtourismus Rückenwind gegeben.“

Gestiegene Nachfrage nach Radreisen

Dieser Trend drückt sich auch in Zahlen aus: Nicht nur die ADFC Radreise-Analyse, sondern auch die Studie Fahrrad-Monitor 2020 verzeichnen bei Radurlauben klare Zuwächse. 2020 verbrachten rund 17 Prozent der Deutschen ihren Urlaub auf dem Rad – das entspricht rund 10,7 Millionen Reisenden. 37 Prozent davon hatten ursprünglich keinen Radurlaub geplant, sich aber aufgrund der Corona-Pandemie zu dieser Alternative entschieden. Baden-Württemberg ist nach Bayern das beliebteste Bundesland für einen Radurlaub.
Eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Radurlauben machten auch die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 107 Prozent gestiegenen Zugriffe auf die Bett+Bike-Webseite, ein Portal für fahrradfreundliche Unterkünfte, deutlich. „Das ist eine tolle Bilanz“, so Resch. Die Expertin berichtet zudem von Rückmeldungen der Bett+Bike-Gastgeber über durchgehend volle Fahrradgaragen in ihren Betrieben. Der große Run auf Radwanderwege führte außerdem zur ADFC-Kampagne #abseitsradeln, die Routentipps fernab der üblichen Hotspots vorstellte. (www.adfc.de/dossier/dossier-abseitsradeln)

Einzigartiges Jubiläum: 25 Jahre Bett+Bike

Das Qualitäts-Label für den Radtourismus Bett+Bike steht seit 25 Jahren für fahrradfreundliches Übernachten und hat sich zu einer einzigartigen Erfolgsmarke entpuppt: „Fahrradurlauber*innen können auf unserer Webseite oder via App inzwischen aus 5.800 Unterkünften in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern wählen – gestartet sind wir 1995 mit 216“, erklärt Resch. Die Bett+Bike-Gastgeber – darunter ganz verschiedene Unterkunftskategorien von der einfachen Radler-Pension übers Heuhotel, den Campingplatz oder die Jugendherberge bis hin zum Luxushotel – stellen sich besonders auf die Bedürfnisse von Rad fahrenden Gästen ein. Mit der Bett+Bike-Zertifizierung garantieren sie die Einhaltung von Standards und Serviceangeboten. Radreisende können etwa sichergehen, dass in einem Bett+Bike-Betrieb ihr Fahrrad sicher abgeschlossen und überdacht untergebracht ist, sie mit einem vollwertigen Frühstück in den nächsten Tag starten können und bei kleineren Pannen das passende Werkzeug im Gastbetrieb vorfinden.

Radtourismus erfolgreich gestalten

„Auch wenn die Krise in einigen unseren Partner-Betriebe leider zu Schließungen führte, konnten wir deutschlandweit neue Gastbetriebe als Bett+Bike-Partner gewinnen, denn fahrradfreundliche Unterkünfte waren gefragt wie selten zuvor“, resümiert Resch. Gemeinsam mit ihren Kolleg*innen der acht deutschen Bett+Bike-Regionalmanagements blickt sie angesichts des Trends zum Urlaub auf dem Fahrrad zuversichtlich nach vorne: „Unser Ziel ist es, den Radtourismus auch weiterhin erfolgreich zu gestalten, Menschen nachhaltig zum Radfahren zu bewegen und die Betriebe beim Wandel zur fahrradfreundlichen Unterkunft zu beraten und zu unterstützen.“


https://herrenberg.adfc.de/pressemitteilung/rueckenwind-fuer-den-radtourismus

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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