Unbefriedigende Infrastruktur im „fahrradfreundlichen“ Baden-Württemberg

Trotz Fahrradboom haben sich der Spaß und das Sicherheitsgefühl beim Radfahren in Baden-Württemberg nicht verbessert. Das ist das ernüchternde Ergebnis des ADFC-Fahrradklima-Tests 2020.

Zwar kommen von den 25 bundesweit ausgezeichneten Kommunen sieben aus Baden-Württemberg, doch die Bewertungen sind schlechter als in den Vorjahren.

„Die Mobilitätswende in Baden-Württemberg steckt im Stau“, resümiert die ADFC-Landesvorsitzende Gudrun Zühlke das Ergebnis des ADFC-Fahrradklima-Tests 2020. Die Radfahrer*innen im Land stellen ihren Städten und Gemeinden mit der Durchschnittsnote 3,8 ein mieses Zeugnis aus und bescheinigen ihnen damit ein unbefriedigendes Fahrradklima. Das Bundesland liegt zwar leicht über dem bundesweiten Durchschnitt (4,0), was allerdings nur Kategorien wie „Verfügbarkeit von Leihrädern“ oder „Fahrradmitnahme im öffentlichen Verkehr“ zu verdanken ist – die von den Radfahrenden in Baden-Württemberg besser bewertet werden als in anderen Bundesländern. „Im eigentlich wichtigen Kernbereich, der Radinfrastruktur, schneidet Baden-Württemberg genauso schlecht ab wie alle anderen“, so Zühlke. Im Land, das „Vorradler“ sein will, habe sich in den vergangenen zwei Jahren nur wenig verbessert.

„Insgesamt muss die Situation für Radfahrende in Baden-Württemberg besser werden – ein ‚Ausreichend‘ ist für die notwendige Mobilitätswende einfach nicht genug!“, sagt Zühlke. 90 Prozent der Befragten des Fahrradklima-Tests gaben an, dass ihnen die Akzeptanz als Verkehrs-teilnehmer und das Sicherheitsgefühl besonders wichtig ist. Doch Baden-Württemberg schafft es noch nicht, in diesen Bereichen Akzente zu setzen: Die Fahrradklima-Test-Ergebnisse machen klar, dass sich Radfahrer*innen in Baden-Württemberg weder sicher noch komfortabel fortbewegen können.

Rekordteilnahme zeigt: Radfahrende wollen mehr

Das sehen auch immer mehr Menschen so: Rund 26.600 Radfahrer*innen haben in Baden-Württemberg über das Fahrradklima abgestimmt und damit 164 Kommunen in das Test-Ranking verholfen. Das sind gleich zwei Rekorde: so viel Teilnehmende (+30%) und so viele Kommunen (+52 %) wie noch nie.  „Das bedeutet, dass sich immer mehr Menschen im Land mit dem Thema Radfahren und einer sicheren Radinfrastruktur auseinandersetzen – und erkennen, dass die Grundlagen vielerorts nur mangelhaft sind“, so Zühlke.  Zwar erlangen die landesweiten Spitzenreiter Rutesheim, Karlsruhe, Konstanz, Freiburg und Heidelberg auch Podestplätze im Deutschland-Ranking. Hinzu kommen zwei von sechs bundesweiten Aufsteigerstädten aus dem Ländle (Böblingen und Gaildorf). Doch lediglich Rutesheim, eine 11.000-Einwohner-Gemeinde im Landkreis Böblingen, wurde mit der Note zwei (2,2) bewertet. Alle anderen liegen zwischen befriedigend und mangelhaft.

Probleme: Radwege zu schmal, Falschparker, Konflikte mit Autoverkehr

Besonders unzufrieden sind die Radfahrenden mit der schlechten Führung an Baustellen (4,6) und den zu laschen Kontrolle von Falschparkern auf Radwegen (Note 4,6). Zudem bemängeln die Radfahrenden die fehlende Breite von Radwegen (4,5) und ungünstige Ampelschaltungen für den Radverkehr (4,5). Ergänzend kritisieren in den größeren Städten Radfahrende Konflikte mit dem Kfz-Verkehr (4,3).

Gefüllte Fördertöpfe lassen für die Zukunft hoffen

Trotz Fahrradboom in der Corona-Krise gibt es keine verbesserte Infrastruktur. „Dabei sind die finanziellen Mittel dafür da: Die Fördertöpfe sind gefüllt“, so Zühlke. Mit den Geldern aus dem baden-württembergischen Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes könne ein Fördersatz von 90 Prozent erreicht werden. „Doch die vorhandenen Fördertöpfe zeigen bei den Gemeinden noch keine flächendeckende Wirkung“, so die Landesvorsitzende.  „Es liegt jetzt an der lokalen Politik in den Gemeinden und Städten. Sie müssen ihre Verwaltungen damit beauftragen, schnellstmöglich eine zukunftsgerichtete Radinfrastruktur zu schaffen.“ Probleme wie Falschparker und Baustellen können sofort angegangen werden.

Konkrete Lösungen statt „Weiter-so-wie-bisher“

Damit die Mobilitätswende nicht im Stau stecken bleibt, ist es für den ADFC essenziell, den Ausbau eines flächendeckendes Radnetzes endlich voranzubringen: „Es muss heißen: Bauen, bauen, bauen – eine komfortable und sichere Infrastruktur schaffen und nicht an den Mindestmaßnahmen und -standards langzuhangeln. Das wird dem aktuellen Trend und der zukünftigen Anzahl Radfahrender nicht gerecht“, so Zühlke. Radwege müssen ausreichend breit gestaltet werden, damit sie der wachsenden Nachfrage auch in der Zukunft gerecht werden. „Dafür muss eine Umverteilung der vorhandenen Verkehrsfläche zu Gunsten des Radverkehrs mutig angegangen werden und darf nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen.“ Damit das Sicherheitsgefühl der  Radfahrenden im Land steigt, gelte es außerdem, die Straßenverkehrsordnung (StVO) konsequent anzuwenden und die Einhaltung zu kontrollieren. „Es gibt bereits einen Falschparker-Erlass sowie einen festgeschriebenen Überholabstand von 1,5 Metern– doch überwacht wird das so gut wie gar nicht“, bemängelt der ADFC.
Für den Fahrradclub müssen die Verkehrswende und Radfahrende bei sämtlichen stadtplanerischen Angelegenheiten oder auch bei geplanten Baumaßnahmen mitgedacht werden. Für die notwendige Verbindlichkeit fordert der ADFC ein Radgesetz – auch als Teil eines Mobilitätsgesetzes. „Das Mobilitätsziel des Landes, dass bis 2030 über 50 Prozent der Wege selbstaktiv, also mit dem Rad und zu Fuß zurückgelegt werden, verstehen wir dabei als anzustrebendes Minimum“, so Zühlke. Ein „Weiter-so-wie- bisher“ wird allerdings nicht ausreichen, um dieses Ziel zu erreichen und um den Radfahrenden im Land künftig ein besseres Sicherheitsgefühl zu vermitteln.

Hinweis für Redaktionen:

Die gesamte Pressemappe zum ADFC-Fahrradklima-Test 2020 inklusive eines Porträtfotos von Gudrun Zühlke finden Sie in unserem Pressebereich. Alle Ergebnisse sowie zahlreiche Erklärtexte gibt es auf www.fahrradklima-test.adfc.de und www.adfc-bw.de.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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