Schutzstreifen in der Silberburgstraße, Stuttgart

Gefahrenstelle Schutzstreifen: Für einen sicheren Radverkehr sind sie oft zu schmal. © ADFC BW

Unsere Prio: Vision Zero! ADFC fordert Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit

Mit einem klaren Appell für mehr Sicherheit der Radfahrenden im Land richtet sich der ADFC Baden-Württemberg an die Politik: Grundlegendes Ziel muss die „Vision Zero“ sein – also keine verletzten oder getöteten Radfahrer*innen im Straßenverkehr.

Das Thema Verkehrssicherheit steht ganz oben auf der politischen Agenda des ADFC Baden-Württemberg: „Unser Ziel ist die Vision Zero – das bedeutet, dass im Straßenverkehr niemand schwer verletzt oder gar getötet werden darf“, sagt die Landesvorsitzende Gudrun Zühlke. Die Zahlen sprechen für sich: In Baden-Württemberg starb im Jahr 2020 wöchentlich ein*e Radfahrende*r im Straßenverkehr, stündlich passierte ein Radunfall mit Personenschaden oder schwerwiegendem Sachschaden – eindeutig zu viel.
Ziel sei vielmehr: Null Schwerverletzte und null Todesopfer im Straßenverkehr!

 

Gemeinsam für mehr Sicherheit!

Der ADFC hat sechs Maßnahmen für mehr Radverkehrssicherheit erarbeitet, die Bund, Land und Kommunen ergreifen müssen, um das Leben der Radfahrenden zu schützen. Damit knüpft der Fahrrad-Club an den Verkehrssicherheitspakt in Baden-Württemberg an, der unter der gemeinsamen Federführung  des Verkehrsministeriums und des Innenministeriums entstehen soll.

Das Bekenntnis der Beteiligten zur Vision Zero ist entscheidend. Wir brauchen jetzt konkrete Handlungen und Maßnahmen, wie etwa eine Temporeduktion des Kfz-Verkehrs und eine bessere Radverkehrsinfrastruktur hin zu einem lückenlosen Radnetz.

Gudrun Zühlke, ADFC-Landesvorsitzende

 

Der ADFC Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, sechs Maßnahmen für mehr Radverkehrssicherheit zu ergreifen:

  1. Konsequente Anwendung des aktuellen Rechtsrahmens und Durchsetzung bestehender Regelungen
    Geschwindigkeiten, Überholabstände, Falschparker, Durchfahrtsverbote usw. müssen einheitlicher und konsequent kontrolliert werden.
     
  2. Detaillierte Untersuchung der Ursachen aller Fahrradunfälle und konsequente Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse
    Eine zentrale Fahrradunfallermittlungsgruppe mit wissenschaftlicher Begleitung soll alle polizeibekannten Fahrradunfälle untersuchen und aufzeigen, wie diese Unfälle vermieden werden könnten.
     
  3. Reduzierung zulässiger Geschwindigkeiten
    Der ADFC fordert: Überall dort, wo es innerorts keinen Radweg gibt, darf maximal 30 km/h gefahren werden, außerorts auf freier Strecke 70 km/h und in Kreuzungsbereichen 50 km/h.
     
  4. Systematische Verbesserung der Radinfrastruktur hin zu einem sicheren, selbsterklärenden Radnetz für alle
    Ein durchgehendes, selbsterklärendes, intuitiv verständliches und komfortables Radnetz muss Teil der Infrastruktur sein.
     
  5. Zentrale Aufnahme, Priorisierung und systematische Beseitigung gefährlicher Infrastruktur
    Das Land nimmt Meldungen eklatanter Sicherheitsmängel auf, priorisiert sie und organisiert deren Beseitigung. Außerdem werden Maßnahmen entwickelt, die den Bau einer solch gefährlichen Infrastruktur verhindert.
     
  6. Verbesserung des Rechtsrahmens
    Die in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgesehene Priorisierung der Verkehrssicherheit vor einem flüssigen Verkehr wird in der Praxis oft nicht gelebt. Das muss sich ändern!


„Die Gleichung ist einfach: Je sicherer die Verkehrsinfrastruktur für Radfahrende, desto mehr Menschen steigen aufs Fahrrad. Und je mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind, desto sicherer wird es für alle“, so Zühlke. Mehr Sicherheit für Radfahrende und einen höheren Radverkehrsanteil im Land sind die Ziele, denen sich der ADFC Baden-Württemberg verschrieben hat. „Es geht uns darum, Lebensräume und eine gesellschaftliche Kultur zu schaffen und gestalten, in denen Radfahren selbstverständlich und gleichberechtigt, sicher und komfortabel ist – für alle Menschen in Baden-Württemberg“, sagt die Landesvorsitzende.  
 


Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!

Seit über 30 Jahren macht sich der ADFC Baden-Württemberg stark für:

  • sichere Radwege für alle
  • mehr Wertschätzung des Radfahrens in Kommunen, Betrieben und Schulen
  • mehr und bessere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
  • den Ausbau des Fahrradtourismus
  • und für alles, was den Radverkehr in Deutschland voranbringt.

Dabei haben wir schon viel erreicht. Aber es gibt immer noch viel zu tun, um Baden-Württemberg zu einem fahrradfreundlichen Bundesland zu machen.

Was wir dafür brauchen: Ihre Spende! Ob 10, 20 oder 50 Euro – jeder Beitrag hilft uns.

Zum Online-Spendenformular
https://herrenberg.adfc.de/pressemitteilung/unsere-prio-vision-zero-adfc-fordert-massnahmen-fuer-mehr-verkehrssicherheit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt