Die Ortsgruppe wurde im März 2012 in Herrenberg gegründet und ist Teil des ADFC Kreisverbandes Böblingen. Sie deckt die Interessen von Radfahrenden in Herrenberg und dem Oberen Gäu ab. Mit inzwischen über 240 Mitgliedern ist die Ortsgruppe Herrenberg/Oberes Gäu im Kreisverband Böblingen bei knapp 1200 Mitgliedern insgesamt die zweitgrößte Ortsgruppe (Stand April 2021).
Als Lobbyverein hat der ADFC das Ziel, den Radverkehr sicherer und komfortabler für alle Radfahrenden zu machen. Dazu benötigt er zum einen die Anforderungen der Rad fahrenden Bevölkerung und zum anderen die Kontakte zu den politisch Verantwortlichen.
Die ADFC-Ortsgruppe Herrenberg/Oberes Gäu nutzt dazu unterschiedliche Kanäle.
Zur Stadt Herrenberg:
Zur Rad fahrenden Bevölkerung:
Sonstige Kanäle:
Auf Grund dieser Vernetzung nehmen die Vertreter der ADFC-Ortsgruppe vielfach auch die Kommunikation zwischen Stadt und Radfahrenden wahr.
Im folgenden finden Sie ein paar aktuelle Themen zum Radverkehr in Herrenberg:
Der Innenstadtring, ein zentraler Baustein des Radverkehrsplans der Stadt Herrenberg, ist das Thema mit höchster Priorität für den ADFC. Er verbindet die wichtigsten Punkte in Herrenberg unter Umgehung des Reinhold-Schick-Platzes und bietet damit eine sichere und attraktive Radinfrastruktur für die Stadt. Damit mit der Umsetzung nicht bis zum Jahr 2030 gewartet werden muss, propagiert der ADFC bei der Stadtverwaltung ein stufenweises Vorgehen zur Einführung unter Beibehaltung der Anforderungen an Sicherheit, Komfort und Qualität. Nach einigen Ortsterminen u.a. mit der Verwaltung wurde im Norden wegen des fehlenden Aischbachtunnels ein alternativer Verlauf besprochen. Im Süden entspricht der Verlauf dem RadnetzBW sowie den durch Herrenberg führenden Fernradwegen. Die Darstellung zeigt den derzeitig empfohlenen Verlauf.
Das angedachte neue Stadtviertel 'Herrenberg Süd', mit einigen Tausend Einwohnern, würde eine starke Überlastung der heutigen Verkehrsinfrastruktur zur Folge haben. Bei einem traditionellen Konzept, mit dem Auto als bevorzugtem Mittel, um zum Beispiel die städtische Infrastruktur im Norden der Stadt zu erreichen - Supermärkte, Bahnhof, Schulen, Stadthalle, VfL Herrenberg, Reitstall - käme es zu einem Kollaps des Reinhold-Schick-Platzes. Der ADFC fordert daher für Herrenberg-Süd ein alternatives, auf Fahrrädern und ÖPNV basierendes Mobilitätskonzept, mit einem massiven Ausbau der Radinfrastruktur. Diese muss sowohl im neuen Stadtviertel als auch außerhalb zur Anbindung der wichtigsten Punkte in Herrenberg aufgebaut werden. Betrachtet werden muss dabei sowohl der fahrende als auch der ruhende Radverkehr. Beim fahrenden Verkehr sind Radwege auf Basis heutiger gesetzlicher Vorgaben vorzusehen. Beim stehenden Verkehr ist von einer hohen Dichte an Pedelecs sowie im Schnitt mit einem Fahrrad pro Anwohner zu rechnen. Diese genannten Punkte sind aus Sicht des ADFC unbedingt zu berücksichtigen, bevor es zu einer Entscheidung kommt.
Wesentliche Modellstadt-Maßnahme für Radfahrende war die Einrichtung von Schutz- und Fahrradstreifen entlang der Horber-, Hindenburg- und Seestraße sowie alle damit zusammenhängenden verkehrstechnischen Anlagen und Beschilderungen. Im Folgenden nun einige allgemeine Aussagen aus Sicht der ADFC-Ortsgruppe:
Die Erkenntnisse des ADFC der letzten Jahre gehen aus unterschiedlichen Gründen davon aus, dass vor allem sogenannte „protected bike lanes“ oder eigene Radwege die nötige objektive und subjektive Sicherheit für Radfahrende bieten. Da beides im Fall der Modellstadt-Maßnahmen nicht umgesetzt werden konnte und zudem einige der o.g. Punkte ebenfalls nicht zur Sicherheit beitragen, haben die Modellstadt-Maßnahmen aus Sicht der ADFC-Ortsgruppe nicht dazu geführt, die Anzahl der Radfahrenden in Herrenberg deutlich zu erhöhen. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel der Innenstadtring mit sicheren Zubringerwegen aus den Teilorten oder auch eine Weiterentwicklung der Modellstadt-Maßnahmen, sind daher notwendig um dieses Ziel zu erreichen.
Die Darstellung zeigt den Verlauf eines Ortstermins mit der Stadtverwaltung am 8.November 2022 mit 16 markierten Diskussionspunkten.
Der Radweg auf der westlichen Seite der Mühlstraße ist einer der am meisten befahrenen Radwege in Herrenberg. Er ist unter anderem ein wichtiger Schulradweg. Dennoch sind dort seit Jahren Gefahrenstellen, die von der Stadtverwaltung nicht angegangen werden. Im Rahmen der Überarbeitung des Radwegeplans mit Bebauung des Schäferlinde-Areals und Einbindung in den Innenstadtring fordert der ADFC, diese Gefahrenpunkte nun anzugehen. Zum einen handelt es sich um die Verengung des Radwegs wegen eines Parkplatzes und zum anderen um die unübersichtliche Aufstellfläche vor der Ampel an der Kauflandkreuzung. Eine Behebung dieser Schwachstellen würde die Sicherheit des Radverkehrs deutlich erhöhen.
Als Anbindung der Radfahrenden aus der Schwarzwaldsiedlung, dem neuen Leibfriedareal, dem neuen Zeppelinstraßenareal und den nördlichen Teilorten an den Innenstadtring und damit die Altstadt fordert der ADFC eine sichere Querung der Mühlstraße auf Höhe der Bushaltestelle 'Mühlweg'. Die dort befindliche Querungshilfe für Fußgänger ist für Radfahrende nicht geeignet und führt insbesondere in Richtung Schäferlinde zu sehr gefährlichen Situationen. Als Lösung könnte ein Ausbau der existierenden Querungshilfe sowie eine weitere Querungshilfe auf der Linksabbiegerspur der Mühlstraße dienen. Eine für Radfahrende sichere Querung an dieser Stelle wäre eine deutliche Verbesserung der Herrenberger Radinfrastruktur.
Für eine gefahrlose Verbindung der Hildrizhausener Straße mit der Innenstadt wurde von der Stadt über Jahrzehnte der Gehweg neben der B296 für Fahrräder frei gegeben. Inzwischen wurde dieses 'Fahrräder frei' Zusatzzeichen für den Gehweg alternativlos gestrichen. Radfahrende müssen nun auf dem Weg in die Innenstadt auf einem der gefährlichsten Abschnitte der Bundesstraße fahren und zurück zweimal innerhalb weniger Meter diese vielbefahrende Straße kreuzen. Der ADFC verurteilt diese Regelung und verlangt von der Stadt eine für Radfahrende akzeptable und vor allem sichere Lösung. An dem Ortstermin zur 'Modellstadt' mit der Stadtverwaltung wurde dieser Punkt noch einmal hervorgehoben.
Die ADFC-Ortsgruppe beschäftigt sich darüber hinaus noch um folgende Problembereiche:
Seit geraumer Zeit gibt es in Herrenberg verschiedene Angebote rund um das Thema Lastenfahrrad. Wir wollen in diesem Artikel diese Angebote kurz vorstellen und entsprechende Ansprechpartner benennen.
Das Lastenfahrrad ‚ALF‘ ist eine Kooperation der Affstätter Bürgerschaft mit der ADFC-Ortsgruppe. Jede*r Affstätter*in über 18 Jahre kann ‚ALF‘ kostenlos ausleihen. Auch die Bewohner*innen anderer Herrenberger Ortsteile dürfen das Lastenrad ausprobieren.
Wer Interesse hat und ALF ausleihen möchte, kann sich über ALF-ausleihen [at] web.de oder Telefon 07032-7999388 gerne anmelden.
Mit ‚GüLF' steht ein weiteres Lastenfahrrad im Teilort Gültstein zur Verfügung. Träger ist hier ein eigener Mobilitätsverein. Zur Buchung gelangt man über diesen Link.
Die Fahrradwerkstatt ist ein Gemeinschaftsprojekt der ADFC-Ortsgruppe und dem Verein Flüchtlinge und Wir e.V. Herrenberg. Sie existiert mittlerweile im sechsten Jahr seit dem Start im März 2016. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite des Vereins.
Adresse ab 30.03.2023: Herrenberg Affstätt, Mittelfeldstr. 2 im Hinterhof (siehe Anfahrtsskizze)
Werner Preiss E-Mail: fahrrad [at] fluechtlinge-und-wir.de.
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.
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ADFC Herrenberg/Oberes Gäu
Geranienstraße 3
71083 Herrenberg
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.